Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SIWAKO
Routil AG, Lausen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Offerten, Bestellungen und Vertragsabschlüsse zwischen der Routil AG, Lausen (nachfolgend «Routil AG») und ihren Kunden betreffend die Softwarelösung SIWAKO sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Offerten
Offerten der Routil AG sind während der darin angegebenen Frist gültig. Fehlt eine entsprechende Angabe, beträgt die Gültigkeitsdauer 30 Tage ab Ausstellungsdatum.
Die in der Offerte aufgeführten Leistungen, Preise und Konditionen bilden die Grundlage für die Bestellung.
Leistungen, welche nicht Bestandteil der Offerte sind, werden separat vereinbart und nach Aufwand oder gemäss separater Offerte verrechnet.
3. Bestellung und Vertragsabschluss
Mit der Bestellung bestätigt der Kunde die Annahme der Offerte und dieser AGB.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Routil AG oder mit Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
Für die Nutzung der Softwarelösung SIWAKO wird ergänzend ein Servicevertrag abgeschlossen. Dieser regelt insbesondere den Leistungsumfang, die Nutzungsrechte, den Betrieb, Support und Verfügbarkeit, Datenschutz und Datensicherung sowie Vertragsdauer und Kündigung.
Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge:
- Individuelle schriftliche Vereinbarungen
- Servicevertrag
- Offerte bzw. Auftragsbestätigung
- Diese AGB
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Offerte angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar.
Zusätzliche Leistungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Aufwand zu den vereinbarten bzw. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Ansätzen verrechnet.
5. Support und Fehlerbehebung
5.1 Supportanfragen und Fehlermeldungen
Supportanfragen sowie Meldungen von Störungen und Softwarefehlern sind grundsätzlich über das in SIWAKO integrierte Ticket-System einzureichen.
Das Ticket-System dient als zentraler und verbindlicher Kanal für die Erfassung, Nachverfolgung und Bearbeitung von Supportanfragen und Fehlermeldungen.
Ist die Nutzung des Ticket-Systems aufgrund einer Störung von SIWAKO nicht möglich, kann die Meldung über die von der Routil AG bekannt gegebenen alternativen Kontaktwege erfolgen.
5.2 Supportleistungen
Supportleistungen werden, sofern keine abweichende Vereinbarung, ein Servicevertrag oder ein entsprechendes Support- bzw. Servicepaket besteht, nach effektivem Aufwand zu CHF 170.00 pro Stunde, exklusive Mehrwertsteuer, verrechnet.
Als Supportleistungen gelten insbesondere individuelle Unterstützung, Beratung, Hilfestellungen bei der Bedienung, Konfiguration sowie Abklärungen aufgrund kundenspezifischer Anfragen.
5.3 Softwarefehler (Bugs)
Nachweisbare Softwarefehler in SIWAKO, welche dazu führen, dass eine von der Routil AG bereitgestellte Funktion nicht bestimmungsgemäss genutzt werden kann, werden ohne zusätzliche Verrechnung behoben.
Nicht als Softwarefehler gelten insbesondere Probleme oder Störungen, welche durch kundenseitige Systeme, Konfigurationen, Daten, Schnittstellen, Drittsoftware oder unsachgemässe Bedienung verursacht werden.
Stellt sich bei der Analyse einer gemeldeten Störung heraus, dass kein Softwarefehler von SIWAKO vorliegt, kann der entstandene Aufwand als Supportleistung gemäss Ziffer 5.2 verrechnet werden.
5.4 Änderungen und Erweiterungen
Wünsche nach neuen Funktionen, Anpassungen bestehender Funktionen oder kundenspezifischen Erweiterungen gelten nicht als Fehlerbehebung.
Solche Leistungen werden nach Aufwand oder auf Grundlage einer separaten Offerte erbracht.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt der Routil AG die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehraufwände, welche aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.
7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Sämtliche Rechte an SIWAKO, insbesondere an der Software, den zugrunde liegenden Konzepten, Dokumentationen und Weiterentwicklungen, verbleiben bei der Routil AG bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.
Der Kunde erhält ausschliesslich die im Servicevertrag vereinbarten Nutzungsrechte.
Die vom Kunden in SIWAKO erfassten oder bereitgestellten Daten bleiben dem Kunden zugeordnet. Die Verwendung und Bearbeitung dieser Daten durch die Routil AG richtet sich nach dem Servicevertrag und den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
8. Gewährleistung und Haftung
Die Routil AG erbringt die vereinbarten Leistungen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt.
Die Haftung richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Weitergehende Regelungen, insbesondere betreffend Betrieb, Verfügbarkeit, Support, Datensicherung und Wiederherstellung von Daten, werden im Servicevertrag festgelegt.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden diese ausschliesslich im Zusammenhang mit der vereinbarten Geschäftsbeziehung.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt unter Beachtung des anwendbaren Schweizer Datenschutzrechts.
Soweit die Routil AG Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, werden die entsprechenden Rechte und Pflichten im Servicevertrag oder in einer ergänzenden Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geregelt.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen oder elektronisch nachvollziehbaren Form.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Lausen, Basel-Landschaft.